Umgang bei einem Arbeitsunfall
Der Begriff „Arbeitsunfall“ bezieht sich nicht ausschließlich auf Unfälle, die Mitarbeiter während ihrer Arbeit erleiden. Er ist detaillierter. Das liegt daran, dass sich die Anzahl der Versicherten in der gesetzlichen Unfallversicherung im Laufe ihres Bestehens erweitert hat. Nicht nur Arbeitnehmer sind heute bei ihren beruflichen Tätigkeiten versichert, sondern auch zahlreiche andere Personengruppen. Schüler und Schülerinnen während ihres Schulbesuchs, Kinder in einer Kindertagesstätte oder Personen, die bei einem Verkehrsunfall erste Hilfe geleistet haben. Es spielt keine Rolle, ob ein Koch in der Küche eine Hand verbrennt oder eine Schülerin beim Fußballspiel im Sportunterricht ein Bein bricht. Beides gilt als Arbeitsunfall gemäß der Versicherungspflicht. Zusätzlich gilt dies auch für Verletzungen bei zahlreichen freiwilligen Aktivitäten. Es ist üblich zu sagen, dass versicherte Personen durch Arbeitsunfälle betroffen sind.
Was ist bei einem Arbeitsunfall zu tun?
Wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, ist eine sofortige Unterstützung erforderlich. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Ersthelfer des Unternehmens sofort nach einem Unfall informiert werden. Auch Nicht-Fachleute müssen unterstützen. Wenn jemand hilft, tut er im Allgemeinen nichts falsch – falsch wäre es lediglich, nichts zu tun. Wer absichtlich keine Hilfe leistet und damit akzeptiert, dass Verletzte keine zeitnahe Unterstützung erhalten, begeht eine Straftat.
Es besteht die Möglichkeit, Informationen über die Erste Hilfe bei Unfällen bei den Berufsgenossenschaften herunterzuladen. Ersthelfende entscheiden auch über den Transport von Kranken zu einem von den Berufsgenossenschaften zugelassenen Durchgangsarzt (D-Arzt) oder ins Krankenhaus. Dies wird durch die Schwere der Verletzungen und die körperliche Verfassung der Verletzten festgelegt.
Was ist das Durchgangsarztverfahren?
Der Durchgangsarzt entscheidet, ob eine allgemeine Heilbehandlung beim Hausarzt durchgeführt wird oder ob aufgrund der Art oder Schwere der Verletzung eine besondere Heilbehandlung erforderlich ist, die er dann regelmäßig selbst durchführt. Falls eine allgemeine (hausärztliche) Therapie durchgeführt wird, ist er für den Fortgang des Heilungsprozesses verantwortlich. Nur Ärzte mit einer geeigneten fachlichen Ausstattung ihrer Praxis oder Klinik können vom Landesverband am Durchgangsarztverfahren teilnehmen. Neben ihrer fachlichen Qualifikation müssen sie auch spezifische Anforderungen an Personal, Geräte und Räumlichkeiten erfüllen und bereit sein, bestimmte Aufgaben zu übernehmen. Um ambulante stationäre Operationen durchzuführen, müssen bestimmte Anforderungen vom Durchgangsarzt erfüllt werden. Es wurden spezifische Anforderungen für die stationäre Behandlung im Rahmen des Durchgangsarztverfahrens festgelegt. Nach Angabe der Berufsgenossenschaften sind mehr als 4.200 Ärzte, die in ganz Deutschland niedergelassen sind und an Krankenhäusern und Kliniken arbeiten, sind vertraglich in dieses Verfahren involviert. Jährlich erhalten ungefähr 3.200.000 Versicherte der gesetzlichen Unfallversicherungsträger eine Behandlung im Durchgangsarztverfahren.